Menu
menu

Modernes Haushaltswesen

Sachsen-Anhalt ist durch Artikel 88 seiner Verfassung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Zudem ist die unterschiedliche Finanzkraft der Kommunen auf Grund des Gesetzes angemessen auszugleichen. Das Gesetz, mit dem das Land die Finanzausstattung der Kommunen regelt, ist das Finanzausgleichsgesetz.

Im engen Zusammenhang mit der Pflicht des Landes, den Kommunen finanzielle Mittel aufgabenbezogen zuzuweisen, steht das Bemühen, durch den Einsatz moderner Steuerungsinstrumente im Haushaltswesen den Haushalt des Landes und der Kommunen flexibler, wirtschaftlicher und transparenter zu gestalten.

Im Rahmen der Haushaltsmodernisierung führen die Kommunen des Landes derzeit die Doppik als neuen Rechnungsstil ein, die an die Stelle der bisher verwendeten Kameralistik tritt. Doppik steht dabei für Doppelte Buchführung in Konten.

Weiterführende Links in der Juris-Datenbank:

Hinweis: Dokumente sind nicht barrierefei.