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Öffentlich-Private Partnership

Public Private Partnerships (PPP) dienen der Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privater Wirtschaft bei Planung, Finanzierung, Erstellung, Unterhalt und Betrieb bislang öffentlicher erbrachter Leistungen. Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte wurde am 12. April 2005 durch die Landesregierung beschlossen, PPP auf Landesebene zu implementieren. PPP sollte neben der Eigenrealisierung stets mit in Betracht gezogen und geprüft werden.

Ausgewählte Pilotprojekte: