Strukturreformen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales
Sozialagentur Sachsen-Anhalt
Zum 1. Juli 2004 wurde aufgrund des Beschlusses der Landesregierung vom 23. März 2004 durch den Errichtungserlass vom 14. Juni 2004 (Ministerialblatt, LSA Nr. 26/2004 Seite 330) die Sozialagentur gegründet. Vorgängerbehörden waren bis zum 31. Dezember 2003 das Landesamt für Versorgung und Soziales, einschließlich der Ämter für Versorgung und Soziales sowie im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2004 die Abteilungen 6 und 7 des Landesverwaltungsamtes.
Die Sozialagentur nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wahr, wie
- Fach- und Rechtsaufsicht sowie Steuerungsfunktionen gegenüber den herangezogenen Gebietskörperschaften,
- Durchführung zentraler Aufgaben,
- Fortbildung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung,
- Sozialhilfecontrolling und
- Widerspruchsbehörde
Landesamt für Verbraucherschutz
Durch den Kabinettsbeschluss vom 4. Oktober 2002 (Ministerialblatt. LSA Nr. 57/2002 Seite 11569) und den Errichtungs- und Organisationserlass vom 15.10.2002 (Ministerialblatt. LSA Nr. 4/2003 Seite 31) ist aus Teilen des Landesuntersuchungsamtes und aus der Gewerbeaufsichtsverwaltung das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) hervorgegangen. Zum 1. Januar 2004 wurde das LAV in einen Landesbetrieb nach § 26 LHO überführt (Ministeralblatt LSA Nr. 15/2004 Seite 199).
Das LAV unterteilt sich in fünf Fachbereiche:
Fachbereich 1 - Verwaltung
Fachbereich 2 - Hygiene
Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit
Fachbereich 4 - Veterinärmedizin
Fachbereich 5 - Arbeitsschutz